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Auftraggeber












Anlagenstandort










Angaben zum Produkt






Bitte beachten:
Das Absperren der Pumpe muss unbedingt gewährleistet sein. Der Betreiber ist in jedem Fall für das Entleeren, Befüllen und Entlüften der Anlage zuständig. Die Isolierung der Pumpe ist ebenfalls durch den Betreiber zu entfernen und nach Ausführung der Arbeiten zu ergänzen.Fäkalienanlagen müssen vor Reparatur seitens des Betreibers abgepumpt, gereinigt und gespült werden. Aus Sicherheitsgründen ist bei Kundendienst-Anforderungen für abwassertechnische Anlagen in umschlossenen Räumen sowie Zisternen-Anlagen vor Ort laut BGV C5 § 34 Abs. 5 eine zusätzliche Person erforderlich. Sollten Sie diese nicht beistellen können, bitten wir um umgehende Mitteilung. Bei Angabe eines falschen Pumpentyps entstehen Kosten für die Anfahrt. Ein erneuter Termin am darauffolgenden Tag kann nicht garantiert werden. Wir werden uns umgehend mit Ihnen oder dem angegebenen Ansprechpartner zwecks einer Terminabsprache in Verbindung setzen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Rechnungsstellung immer an den Auftraggeber erfolgt. Nicht korrekt ausgefüllte, sowie nicht unterzeichnete Aufträge können leider nicht ausgeführt werden.

Gewährleistungsanspruch
Die Entscheidung, ob ein Gewährleistungsanspruch vorliegt, kann erst nach Begutachtung durch den Servicetechniker vor Ort erfolgen.